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Voraussichtliches Angebot FAQs - AWS Marketplace
Worauf bezieht sich eine „ermittelte Lieferung“? AWS MarketplaceWelche Transaktionen kann ich derzeit über das Tool „Mehrwertsteuer bei erteilter Lieferung“ einreichen?Wie finde ich heraus, welche AWS-EMEA-Niederlassung ich fakturieren muss?Für welche Länder kann ich einen Antrag auf Umsatzsteuer auf erteilte Lieferungen stellen?Was ist, wenn ich an Käufer in Großbritannien, Norwegen und mehreren EU-Ländern verkaufe?Wie reiche ich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für die Zahlung der Mehrwertsteuer ein?Kann ich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für eine ermittelte Lieferung einreichen, bevor der Käufer AWS bezahlt hat?Kann ich mehrere Transaktionen in einer einzigen Rechnung zusammenfassen?Gibt es eine Frist für die Einreichung einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für eine ermittelte Lieferung?Welche Informationen müssen auf meiner Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für eine ermittelte Lieferung enthalten sein?Welchen rechtlichen Hinweis sollte ich auf meiner Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer angeben?Muss ich eine elektronische Rechnung statt einer PDF-Datei einreichen?Wie und wann erhalte ich die Mehrwertsteuerauszahlung?Wie kann ich den Status meiner Umsatzsteuer-Zahlung verfolgen?Was passiert, wenn ein Käufer eine Rückerstattung beantragt, nachdem ich die Umsatzsteuer-Auszahlung erhalten habe?Kann AWS in meinem Namen eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für erteilte Lieferungen erstellen?Wie finde ich heraus, für welche Transaktionen ich Mehrwertsteuerrechnungen einreichen kann?Wo kann ich sehen, ob die Mehrwertsteuer für meine in Frage kommenden Transaktionen ausgezahlt wurde?Was passiert, wenn meine Rechnung abgelehnt wird?Kann ich mehr als eine Rechnung für dieselbe Transaktion einreichen?Wo kann ich zusätzliche Hilfe zur Umsatzsteuer auf erachtete Lieferungen erhalten?

Die vorliegende Übersetzung wurde maschinell erstellt. Im Falle eines Konflikts oder eines Widerspruchs zwischen dieser übersetzten Fassung und der englischen Fassung (einschließlich infolge von Verzögerungen bei der Übersetzung) ist die englische Fassung maßgeblich.

Voraussichtliches Angebot FAQs

Diese FAQ beantwortet häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuer auf AWS Marketplace erachtete Lieferungen in der EU, Norwegen und dem Vereinigten Königreich.

Topics

Worauf bezieht sich eine „ermittelte Lieferung“? AWS Marketplace

Gemäß den Mehrwertsteuervorschriften der EU, Norwegen und des Vereinigten Königreichs sieht das Gesetz, wenn es den Verkauf digitaler Dienstleistungen (z. B. SaaS, AMI) AWS Marketplace erleichtert, zwei back-to-back Lieferungen nur für Mehrwertsteuerzwecke vor:

  • Als Verkauf angesehen 1: Es wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer den digitalen Service für die jeweilige Niederlassung von Amazon Web Services EMEA SARL („AWS EMEA“) bereitgestellt hat, die die Transaktion ermöglicht.

  • Voraussichtlicher Verkauf 2: Die Niederlassung von AWS EMEA, die die Transaktion vermittelt, wird so behandelt, als hätte sie dem Käufer den digitalen Service erbracht.

Diese Behandlung ergibt sich aus den Bestimmungen von Artikel 9a der EU-Mehrwertsteuerverordnung 282/2011 vom 15. März 2011 und Artikel 28 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG (für EU-Umsätze), den Bestimmungen von Abschnitt 47 Absatz 4 des britischen Mehrwertsteuergesetzes 1994 (für Umsätze im Vereinigten Königreich) und dem Merverdiavgiftsloven — norwegisches Mehrwertsteuergesetz § 3-1 Absatz 2 (für Transaktionen in Norwegen). Diese werden zusammenfassend als „Regeln für Marktplatzbetreiber“ bezeichnet.

Bitte beachten Sie, dass diese Behandlung nur mehrwertsteuerlichen Zwecken dient und die Geschäfts- und Rechtsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer nicht verändert.

Wenn sich sowohl der Verkäufer als auch der Käufer im selben EU-Mitgliedstaat, in Norwegen oder im Vereinigten Königreich befinden und die Transaktion durch die entsprechende AWS-EMEA-Niederlassung im selben Land ermöglicht wird, kann aufgrund der Bestimmungen über die vorgesehene Lieferung eine Verpflichtung bestehen, die Mehrwertsteuer vom Marketplace-Betreiber an den Verkäufer zu zahlen. Verkäufer können der AWS-EMEA-Niederlassung, die die Transaktion erleichtert, eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen, und AWS EMEA zahlt die auf der Rechnung angegebene Mehrwertsteuer, sofern eine gültige Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer eingegangen ist.

Welche Transaktionen kann ich derzeit über das Tool „Mehrwertsteuer bei erteilter Lieferung“ einreichen?

Derzeit können Sie Rechnungen für AWS Marketplace Verkaufstransaktionen mit digitalen Dienstleistungen einreichen, wenn alle drei der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Das AWS-Konto des Verkäufers befindet sich in Großbritannien, Norwegen oder einem EU-Mitgliedstaat, in dem AWS EMEA SARL eine Niederlassung hat.

  2. Das AWS-Konto des Käufers befindet sich im selben Land wie der Verkäufer.

  3. Der AWS Marketplace Verkauf wird durch die entsprechende Niederlassung von AWS EMEA SARL in diesem Land erleichtert.

Dies gilt für alle Marketplace Private Offer (MPPO) -Transaktionen, einschließlich B2B- und B2C-Verkäufen. Private Offering-Transaktionen (Consulting Partner Private Offer, CPPO-Transaktionen) zwischen ISV-Vertriebshändlern und ISV/Distributor Vertriebspartnern fallen derzeit nicht in den Anwendungsbereich der Umsatzsteuer-Zahlung im Rahmen der Automatisierung von Deemed Supply. Vertriebspartner können im Rahmen einer CPPO-Vereinbarung Mehrwertsteuerrechnungen für ihre privaten Angebotstransaktionen einreichen.

Für alle anderen Transaktionen, bei denen der Verkäufer gemäß den Regeln des Marketplace-Betreibers eine Rechnung ausstellen muss (d. h. grenzüberschreitende Verkäufe), senden Sie bitte weiterhin Rechnungen (PDF) per E-Mail an: awsmpeuisv@amazon.com.

Wie finde ich heraus, welche AWS-EMEA-Niederlassung ich fakturieren muss?

Ihre Rechnung muss an die AWS-EMEA-Niederlassung adressiert sein, in der sich der Käufer befindet. Die Landesvorwahl des Käufers bestimmt die richtige Filiale. Um das Land der Filiale zu ermitteln, die die Transaktion abwickelt, navigieren Sie im AWS Marketplace Verwaltungsportal (AMMP) zur Registerkarte Steuerinformationen.

Wichtig

Verwenden Sie immer die Filialinformationen, wie sie in diesen FAQs angezeigt werden. Gehen Sie nicht davon aus, dass der Name und die Adresse der Filiale ausschließlich auf dem Land des Käufers basieren. Der korrekte Name und die richtige Adresse der juristischen Person müssen in der Filialliste bestätigt werden.

Für welche Länder kann ich einen Antrag auf Umsatzsteuer auf erteilte Lieferungen stellen?

In den folgenden Ländern und Zweigniederlassungen können Verkäufer gemäß den Regeln für ermittelte Lieferungen Umsatzsteuer beantragen AWS Marketplace:

Luxemburg (Hauptsitz)

Juristischer Name: Amazon Web Services EMEA SARL

Adresse: 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg

Rechtsgrundlage: Artikel 9a/Artikel 28 der EU

Österreich

Juristischer Name: Amazon Web Services EMEA SARL, Niederlassung Österreich

Adresse: Wiedner Gürtel 13, Turm 24/17.OG, 1100 Wien, Österreich

Rechtsgrundlage: EU Artikel 9a/Art 28

Belgien

Rechtlicher Name: Amazon Web Services EMEA SARL, succursale belge

Adresse: Avenue des Arts 27, 5. Stock, 1040 Brüssel, Belgien

Rechtsgrundlage: Artikel 9a/Artikel 28 der EU

Tschechische Republik

Juristischer Name: Amazon Web Services EMEA SARL, Tschechische Niederlassung

Adresse: Sokolovska 689/115, Karlin, 186 00 Prag, Tschechische Republik

Rechtsgrundlage: Artikel 9a/Artikel 28 der EU

Dänemark

Rechtlicher Name: Amazon Web Services, dänische Tochtergesellschaft von Amazon Web Services EMEA SARL, Luxemburg

Adresse: c/o Spaces Ny Carlsberg Vej 80, 1799 Kopenhagen, Dänemark

Rechtsgrundlage: Artikel 9a/Artikel 28 der EU

Estland

Rechtlicher Name: Amazon Web Services EMEA SARL, Eesti filiaal

Adresse: Sopruse pst 145, Kristiine linnaosa, Tallinn, Harju maakond 13425, Estland

Rechtsgrundlage: Artikel 9a/Artikel 28 der EU

Finnland

Rechtlicher Name: Amazon Web Services EMEA SARL, sivuliike Suomessa

Adresse: c/o HEM13 Mikonkatu 7, 00100 Helsinki, Finnland

Rechtsgrundlage: Artikel 9a/Artikel 28 der EU

Frankreich

Firmenname: Amazon Web Services EMEA SARL, succursale francaise

Adresse: 31 place des Corolles, Tour Carpe Diem, 92400 Courbevoie, Frankreich

Rechtsgrundlage: EU-Artikel 9a/Artikel 28

Deutschland

Juristischer Name: Amazon Web Services EMEA SARL, Niederlassung Deutschland

Adresse:. Anni-Albers-Str 21, 80807 München, Deutschland

Rechtsgrundlage: EU Art 9a/Art 28

Griechenland

Rechtlicher Name: Amazon Web Services EMEA SARL Griechische Niederlassung

Adresse: Athens Green Plaza, Ag. Konstantinou 59-61, Suite 136, Maroussi, Athen, Griechenland

Rechtsgrundlage: Artikel 9a/Artikel 28 der EU

Irland

Rechtlicher Name: Amazon Web Services EMEA SARL, irische Niederlassung

Adresse: One Burlington Plaza, Burlington Road, Dublin 4, Irland

Rechtsgrundlage: Artikel 9a/Artikel 28 der EU

Italien

Rechtlicher Name: Amazon Web Services EMEA SARL, zweiter Firmensitz

Adresse: Viale Monte Grappa 3/5, 20124 Mailand, Italien

Rechtsgrundlage: EU Artikel 9a/Art 28

Niederlande

Rechtlicher Name: Amazon Web Services EMEA SARL, Niederländische Niederlassung

Adresse: Mr. Treublaan 7, 1097 DP Amsterdam, Niederlande

Rechtsgrundlage: Artikel 9a/Artikel 28 der EU

Polen

Firmenname: Amazon Web Services EMEA SARL spolka z ograniczona odpowiedzialnoscia Oddzial w Polsce

Adresse: Generation Park Z, 9. Stock, ul. Towarowa 28, Warschau, Polen

Rechtsgrundlage: EU Art 9a/Art 28

Portugal

Rechtlicher Name: Amazon Web Services EMEA SARL, Niederlassung in Portugal

Adresse: Avenida D. Joao II, 50, andar 4, Edificio Mar Vermelho, Parque das Naçoes, 1990-095 Lissabon, Portugal

Rechtsgrundlage: Artikel 9a/Artikel 28 der EU

Rumänien

Rechtlicher Name: Amazon Web Services EMEA SARL Luxemburg Sucursala Bucuresti

Adresse: Bezirk 2, 4B si 2-4 George Constantinescu Street, Los 1, Gebäude A (Abschnitt A), Etage 11, Bukarest, Rumänien

Rechtsgrundlage: Artikel 9a/Artikel 28 der EU

Spanien

Rechtlicher Name: Amazon Web Services EMEA SARL, Niederlassung in Spanien

Adresse: Calle de Ramirez de Prado 5, 28045 Madrid, Spanien

Rechtsgrundlage: Artikel 9a/Artikel 28 der EU

Schweden

Rechtlicher Name: Amazon Web Services EMEA SARL, Niederlassung in Schweden

Adresse: Malmskillnadsgatan 36, Stockholm, Schweden

Rechtsgrundlage: Artikel 9a/Artikel 28 der EU

Norwegen

Rechtlicher Name: Amazon Web Services EMEA SARL, norwegische Niederlassung

Adresse: c/o Aker Brygge Business Village, 4. Stock, Grundingen 6, 0250 Oslo, Norwegen

Rechtsgrundlage: KEIN Mehrwertsteuergesetz §§ 3-1

Großbritannien und Nordirland

Rechtlicher Name: Amazon Web Services EMEA SARL, Niederlassung im Vereinigten Königreich

Adresse: 1 Principal Place, Worship Street, London, EC2 A 2FA, Vereinigtes Königreich

Rechtsgrundlage: Umsatzsteuergesetz des Vereinigten Königreichs von 1994, S. 47 (4)

Was ist, wenn ich an Käufer in Großbritannien, Norwegen und mehreren EU-Ländern verkaufe?

Wenn Sie von mehreren Verkäuferkonten aus an Käufer mit AWS-Konten in mehreren Ländern verkaufen, müssen Sie separate Rechnungen an jede relevante AWS-EMEA-Niederlassung ausstellen, die die Transaktion ermöglicht. Jede Filiale hat ihren eigenen Namen, ihre eigene Adresse und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Wie reiche ich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für die Zahlung der Mehrwertsteuer ein?

Sie können eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer über das AMMP-Portal einreichen. Navigieren Sie im AWS Marketplace Verwaltungsportal zur Registerkarte Steuerinformationen. Dann:

  1. Wählen Sie Einzelposten, die als lieferfähig gelten, aus, um eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer hochzuladen.

  2. Klicken Sie auf Umsatzsteuer-Auszahlung anwenden, sobald die Einzelposten ausgewählt sind.

  3. Überprüfe die Angaben auf der Einreichungsseite und lade die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer hoch, indem du auf die Schaltfläche Datei hochladen klickst.

  4. Nachdem Sie die Einreichungsdetails überprüft haben, klicken Sie auf die Schaltfläche Auszahlung einreichen und bestätigen Sie.

Kann ich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für eine ermittelte Lieferung einreichen, bevor der Käufer AWS bezahlt hat?

Ja. Sie können Ihre Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer hochladen, sobald die Transaktion gemeldet wurde, auch wenn AWS noch keine Zahlung vom Käufer erhalten hat. AWS Marketplace wird die Rechnung einbehalten und die Umsatzsteuer-Auszahlung bearbeiten, sobald beide Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die AWS-Systeme haben die Mehrwertsteuerrechnung, die Sie für die Transaktion eingereicht haben, validiert.

  2. AWS hat die Zahlung vom Käufer erhalten.

Kann ich mehrere Transaktionen in einer einzigen Rechnung zusammenfassen?

Ja. Sie können alle als Lieferungen AWS Marketplace betrachteten Transaktionen für eine bestimmte AWS-EMEA-Niederlassung in einer einzigen Mehrwertsteuerrechnung zusammenfassen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Alle Transaktionen auf der konsolidierten Rechnung müssen sich auf dieselbe AWS-EMEA-Niederlassung (d. h. auf dasselbe Land) beziehen.

  • Die Mehrwertsteuerbeträge auf der konsolidierten Rechnung müssen der Summe der angenommenen Umsatzsteuerbeträge für Lieferungen für die zugrunde liegenden Transaktionen entsprechen.

  • Die konsolidierten Rechnungen müssen in derselben ursprünglichen Angebotswährung ausgestellt sein.

Gibt es eine Frist für die Einreichung einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für eine ermittelte Lieferung?

Sie sollten Ihre Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer so bald wie möglich nach der Transaktion einreichen. Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für Lieferungen, die älter als 12 Monate sind, können je nach Land abgelehnt werden. AWS empfiehlt dringend, Rechnungen innerhalb desselben Mehrwertsteuerberichtszeitraums einzureichen, in dem die Lieferung als erfolgt gilt, oder so bald wie möglich danach.

Welche Informationen müssen auf meiner Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für eine ermittelte Lieferung enthalten sein?

Ihre Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer muss alle unten aufgeführten Felder enthalten. Rechnungen, die nicht alle Pflichtfelder enthalten, werden abgelehnt.

  1. Rechnungsadresse der AWS-EMEA-Niederlassung — Die registrierte Adresse der AWS EMEA SARL-Niederlassung, an die die Rechnung adressiert ist.

  2. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der AWS-EMEA-Niederlassung — Die lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der AWS EMEA SARL-Niederlassung.

  3. Art des Dokuments — Geben Sie an, ob es sich bei dem Dokument um eine Rechnung oder eine Gutschrift handelt.

  4. Name des Lieferanten — Der Name Ihrer juristischen Person, wie er bei Ihrer örtlichen Steuerbehörde registriert ist.

  5. Lieferantenadresse — Ihre gesetzliche registrierte Adresse.

  6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten — Ihre lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

  7. Rechnungsdatum — Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde.

  8. Rechnungsnummer — Ihre eindeutige fortlaufende Rechnungsnummer (1—50 Zeichen).

  9. Rechnungswährung — Muss mit der Angebotswährung oder der Landeswährung übereinstimmen.

  10. Gesetzliche MwSt-Währung — Die Währung, in der die Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss.

  11. Rechnungsbeschreibung — Beschreibung der Lieferung, einschließlich Menge und Einzelpreis.

  12. Nettobetrag — Gesamtnettobetrag (ohne Mehrwertsteuer).

  13. Mehrwertsteuersatz (%) — Der geltende inländische Mehrwertsteuersatz.

  14. Mehrwertsteuerbetrag in Rechnungswährung — Nettobetrag multipliziert mit dem Mehrwertsteuersatz.

  15. Mehrwertsteuerbetrag in gesetzlicher Währung — Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Währung.

  16. Rechnungssumme — Nettobetrag zuzüglich Mehrwertsteuer.

AWS empfiehlt, in das Feld für die Rechnungsbeschreibung einen Verweis auf die geltenden Marketplace-Betreiberregeln aufzunehmen.

Zu Transaktionen in der EU gehören: „Die Erbringung digitaler Dienstleistungen gilt als gemäß Artikel 9a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des EU-Mehrwertsteuerrates vom 15. März 2011 und Artikel 28 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG erbracht. Nur zur Zahlung fällige Mehrwertsteuer.“

Für Transaktionen im Vereinigten Königreich gilt Folgendes: „Die Erbringung digitaler Dienstleistungen gilt als gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 47 Absatz 4 des britischen Mehrwertsteuergesetzes von 1994 erbracht. Nur zur Zahlung fällige Mehrwertsteuer.“

Zu Transaktionen in Norwegen gehören: „Die Erbringung digitaler Dienstleistungen gilt als gemäß den Bestimmungen von Merverdiavgiftsloven (norwegisches Mehrwertsteuergesetz) § 3-1 Absatz 2 erbracht, wonach der Marktplatzbetreiber so behandelt wird, als ob er die Dienstleistung erhalten und erbracht hat. Nur zur Zahlung fällige Mehrwertsteuer.“

Diese Sprache kann im Feld „Rechnungsbeschreibung“ oder als separate Zeile oder Fußnote auf der Rechnung angegeben werden.

Muss ich eine elektronische Rechnung statt einer PDF-Datei einreichen?

In Ländern, in denen die elektronische Rechnungsstellung vorgeschrieben ist (z. B. Italien über das Sistema di Intercambio), müssen Sie Ihre elektronische Rechnung im erforderlichen elektronischen Format einreichen. XMLs muss für Transaktionen in Italien, Belgien, Polen und Rumänien eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass XMLs dies abgelehnt wird, wenn es für Anfragen zur Zahlung der Mehrwertsteuer in einer anderen Jurisdiktion verwendet wird.

Wenn elektronische Rechnungen als PDF dargestellt werden, können Sie elektronische Rechnungen über das AMMP-Portal einreichen. AWS Marketplace validiert Ihre elektronische Rechnung anhand der geltenden staatlichen Systemanforderungen. Wenn die Validierung fehlschlägt, erhalten Sie eine Fehlerantwort, in der das Problem detailliert beschrieben wird, und Sie werden aufgefordert, eine korrigierte elektronische Rechnung erneut einzureichen.

In Ländern, in denen die elektronische Rechnungsstellung derzeit nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie Ihre Rechnung im PDF-Format einreichen. Da immer mehr EU-Mitgliedstaaten verbindliche Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung einführen, können zusätzliche elektronische Rechnungsformate erforderlich sein. AWS wird alle Änderungen an den unterstützten Formaten im Voraus mitteilen.

Wie und wann erhalte ich die Mehrwertsteuerauszahlung?

Sobald Ihre Mehrwertsteuerrechnung validiert wurde und der Käufer die entsprechende Rechnung an AWS bezahlt hat, wird Ihnen der Umsatzsteuerbetrag automatisch ausgezahlt. Die Umsatzsteuer-Auszahlung erfolgt unabhängig von Ihrer Marketplace-Standardauszahlung.

Wichtig

AWS zahlt nur den auf der Rechnung angegebenen Mehrwertsteuerbetrag aus. Der Nettobetrag des betrachteten Angebots ist bereits in Ihrem Standard-Marketplace-Auszahlungszyklus enthalten. AWS empfiehlt, dass Ihre Rechnung den Haftungsausschluss „Nur zur Zahlung fällige Mehrwertsteuer“ enthält.

Wie kann ich den Status meiner Umsatzsteuer-Zahlung verfolgen?

Sie können den Status all Ihrer Mehrwertsteuerrechnungen auf der Registerkarte Steuerinformationen des AMMP-Portals verfolgen. Auf jeder Rechnung wird einer der folgenden Status angezeigt:

  • AUSSTEHEND: Die Rechnung wurde erhalten.

  • AKZEPTIERT: Die Rechnung wurde erhalten und bestätigt und wartet auf die Zahlung durch den Käufer.

  • ABGELEHNT: Die Rechnung konnte nicht validiert werden. Überprüfen Sie den Grund für die Ablehnung und laden Sie eine korrigierte Rechnung erneut hoch.

Was passiert, wenn ein Käufer eine Rückerstattung beantragt, nachdem ich die Umsatzsteuer-Auszahlung erhalten habe?

Wenn einem Käufer eine Rückerstattung für eine Transaktion gewährt wird, für die Sie bereits eine Umsatzsteuerauszahlung erhalten haben, müssen Sie den Umsatzsteuerbetrag an AWS zurückzahlen. Sie müssen der entsprechenden AWS-EMEA-Niederlassung eine Gutschrift ausstellen. Die Gutschrift muss sich auf die ursprüngliche Rechnungsnummer beziehen und dasselbe Format wie die ursprüngliche Mehrwertsteuerrechnung haben, wobei das Feld Art des Dokuments auf „Gutschrift“ gesetzt sein muss.

Um eine Gutschrift einzureichen, kontaktieren Sie uns bitte über das AMMP-Portal.

Kann AWS in meinem Namen eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für erteilte Lieferungen erstellen?

Nein. Derzeit AWS Marketplace wird keine Option zur Selbstfakturierung angeboten, bei der AWS die Mehrwertsteuerrechnung in Ihrem Namen für als Verkauf betrachtete Transaktionen generiert.

Wie finde ich heraus, für welche Transaktionen ich Mehrwertsteuerrechnungen einreichen kann?

Das Steuer-Dashboard im AMMP-Portal wurde erweitert und enthält nun Datenspalten, mit denen Sie ermittelte Verkaufstransaktionen identifizieren und Ihre Mehrwertsteuerrechnung selbst erstellen können. Dazu gehören:

  • Gesetzlicher Mehrwertsteuerbetrag (in Landeswährung und USD)

  • Gesetzliche Währung

  • Lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers

  • Rechtliche Adresse des Käufers

  • Land der Rechnungsstellung des Käufers

  • AWS-EMEA-Niederlassung, die die Transaktion ermöglicht hat (einschließlich Filialname, Adresse und Umsatzsteuer-ID)

  • Land der Rechnungsstellung des Verkäufers

  • Der Mehrwertsteuerbetrag wurde anhand des geltenden Wechselkurses berechnet (bei konsolidierter Abrechnung)

Sie können Filter auf diese Spalten anwenden, um genau die Transaktionen abzurufen, bei denen Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zur Zahlung einreichen können. Das Steuer-Dashboard hat eine Verzögerung von 1 bis 2 Tagen, bis die neuesten Daten angezeigt werden.

Wo kann ich sehen, ob die Mehrwertsteuer für meine in Frage kommenden Transaktionen ausgezahlt wurde?

Informationen zur Umsatzsteuer-Auszahlung auf erachtete Lieferungen sind an den folgenden Stellen verfügbar:

  • Verkäuferberichte: Die Verkäuferberichte enthalten neue Datenpunkte, aus denen hervorgeht, ob die Umsatzsteuer auf erwertete Lieferungen zu entrichten ist und ob sie für jede Transaktion ausgezahlt wurde. Eine neue Spalte mit der Angabe „Rechnungsnummer des Verkäufers“ und die Spalte „Umsatzsteuer auf Waren, für die die Ware gilt“ wurden hinzugefügt.

  • Auszahlungs-Dashboard: Im Dashboard „Abholung und Auszahlung“ werden für alle Transaktionen, bei denen Umsatzsteuer gezahlt wurde, die Rechnungsnummer des Verkäufers und das Kennzeichen „Umsatzsteuer auf bestellten Waren“ angezeigt, sodass Sie Auszahlungen mit Ihren hochgeladenen Rechnungen abgleichen können.

  • Seller Data Delivery Service (SDDS): Die Datenfeeds wurden aktualisiert und enthalten nun Daten zur Umsatzsteuerauszahlung für den programmatischen Zugriff.

Diese Berichte wurden entwickelt, um Ihre internen Abstimmungs-, Finanzberichterstattungs- und Prüfanforderungen zu unterstützen.

Was passiert, wenn meine Rechnung abgelehnt wird?

Wenn Ihre Rechnung nicht validiert werden kann, erhalten Sie eine Fehlermeldung, in der das spezifische Problem angegeben wird. Zu den häufigsten Ablehnungsgründen gehören:

  • Das Rechnungsformat ist nicht konform (z. B. fehlende Pflichtfelder).

  • Der Mehrwertsteuerbetrag auf der Rechnung entspricht nicht der berechneten Mehrwertsteuer für die Transaktion (en).

  • Falscher AWS-EMEA-Niederlassung oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Sie können das Problem beheben und die Rechnung über das AMMP-Portal erneut hochladen.

Kann ich mehr als eine Rechnung für dieselbe Transaktion einreichen?

Nein. Das automatisierte Überprüfungssystem umfasst Kontrollen zur Vermeidung doppelter Rechnungsstellungen.

Wo kann ich zusätzliche Hilfe zur Umsatzsteuer auf erachtete Lieferungen erhalten?

Wenn Sie Fragen zur Rechnungsstellung, zur Rechnungsstellung oder zum Status der Auszahlung von Umsatzsteuer auf ermächtigte Lieferungen haben, kontaktieren Sie uns bitte über das AMMP-Portal.

Bei steuerspezifischen Fragen zur Behandlung von Deed Supply, den geltenden Mehrwertsteuersätzen oder rechtlichen Hinweisen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. AWS kann keine Steuerberatung zur umsatzsteuerlichen Behandlung Ihrer einzelnen Transaktionen anbieten.